AdActa
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GESETZLICHE BESTIMMUNGEN

Nicht nur Sie als Kaufmann oder Unternehmen unterliegen gewissen gesetzlichen Bestimmungen, was den Datenschutz, die Aufbewahrungspflicht und Vernichtung von sensiblen Geschäftsunterlagen betrifft. Auch wir als Datenschutzexperten sind verpflichtet, strengen gesetzlichen Regelungen Folge zu leisten. Die Firma ad-acta ist im Datenschutzregister beim Regierungspräsidium registriert und unterliegt der Überwachung durch diese Aufsichtsbehörde. Jedes ad-acta-Konzept erfüllt die Richtlinien der europäischen Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes (DSGVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes.

Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das deutsche Bundesdatenschutzgesetz regeln den Umgang mit personenbezogenen Daten. Der Zweck dieser Gesetze ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen persönlichen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.

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